Das Einhalten von Standards ist für uns eine Selbstverständlichkeit !
Die hier definierten Standards stellen Mindeststandards dar, die alle Einrichtungen erfüllen.
Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen haben sich die Mitglieder des AK GU 14+ im Rahmen einer internen Qualitätssicherung und Entwicklung freiwillig verpflichtet, einen regelmäßige gegenseitige kollegiale Auditierung anhand eines Controllingbogens durchzuführen. Mit Hilfe des Controllingbogens wie die Einhaltung und Fortschreibung der von den Mitgliedern des AK gemeinsam entwickelten fachlichen Standards überprüft und sichergestellt.
Rechtlicher Bereich
- Es liegt eine Betriebserlaubnis zur Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 45 SGB VIII vor
- UN – Kinderrechte sind für uns selbstverständlich
- § 317 FamFG – Verfahrenspfleger
Gesetzliche Grundlagen für die Betreuung im freiheitsentziehenden Kontext
- § 1631b BGB: Ein familienrichterlicher Beschluss genehmigt den Sorgeberechtigten des jungen Menschen (oder seinem Aufenthaltspfleger), dass dieser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt freiheitsentziehend untergebracht werden kann. Die Sorgeberechtigten können jederzeit ihren Antrag auf geschlossene Unterbringung zurückziehen und von der Umsetzung des Beschlusses Abstand nehmen. Gleiches gilt für den Aufenthaltspfleger. Bei Aufnahme und während der gesamten Betreuungszeit muss ein entsprechender familienrichterlicher Beschluss vorliegen.
- § 70 ff FamFG
- Nach entsprechenden föderalen Regelungen auch über die § 42 (5) SGB VIII und §§ 71/72 JGG
Pädagogisch-therapeutischer Bereich
In unseren Einrichtungen liegt ein schriftliches pädagogisch-therapeutisches Konzept bzw. eine Leistungsbeschreibung vor, die dieser besonderen Hilfeform Rechnung trägt. Die Konzeption wird im Rahmen von QE kontinuierlich weiterentwickelt.
Unser pädagogisches Angebot findet unter folgenden Rahmenbedingungen statt:
- dem Umstand der Geschlossenheit,
- dem hohen Personalschlüssel (mindestens 1:1),
- dem besonderen Raumangebot,
- interner Beschulung,
- entsprechendem Krisenmanagement,
- angemessenem Sicherheitskonzept.
Wir arbeiten nach den allgemein anerkannten Grundsätzen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Alltag der Kinder und Jugendlichen ist deutlich geprägt von einer engen Führung und hoher Strukturierung durch die Pädagogen. Eine dichte Alltagsbegleitung und der bewusst eingesetzte freiheitsentziehende Rahmen ermöglichen eine intensive Beziehungsarbeit und Gruppenpädagogik.
Psychologische Begleitung/Betreuung mit speziell auf den jungen Menschen zugeschnittenen psychologisch-therapeutischen Angeboten (je nach Bedarf und Problemstellung) ist Mindeststandard und Bestandteil des pädagogisch strukturierten Alltags.
Für uns ist eine verbindliche Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern und anderen therapeutischen Anbietern selbstverständlich.
Diagnostischer Bereich
Grundsätzlich stellen wir die notwendige Diagnostik sicher. Im einzelnen sind das:
- Psychologische Diagnostik
- Schulleistungsdiagnostik
- Sozialpädagogische Diagnostik
- Kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik
Auch bezüglich der Diagnostik ist eine verbindliche Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern und anderen therapeutischen Anbietern für uns selbstverständlich.
Eltern und Familienarbeit
Die wichtigsten Kooperationspartner sind die Eltern und/oder Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen. Nur mit ihnen ist ein nachhaltiges Gelingen unserer Arbeit möglich. Die Eltern sind weiterhin erziehungsverantwortlich und werden aktiv in den Hilfeprozess eingebunden. Sie erhalten im Kontakt mit den Einrichtungen professionelle Begleitung bei der Bewältigung von Eltern-Kind-Konflikten und der Erarbeitung von Handlungsstrategien, die eine adäquate Förderung der Jugendlichen zum Ziel haben. Die Chance auf einen positiven Verlauf hängt entscheidend von der Veränderungsbereitschaft sowohl der Jugendlichen als auch der Eltern ab. Eltern und Familienarbeit muss so gestaltet sein, dass alle Abläufe des erzieherischen Geschehens der betreuten jungen Menschen transparent abgebildet sind.
Die einzelnen Träger arbeiten je nach fachlicher Ausrichtung auf Grundlage ihrer jeweiligen Leistungsvereinbarungen mit individuellen Vorgehensweisen und Methoden. Hierbei setzen die Vereinsmitglieder der Gu14 plus unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte in ihrer Eltern- und Familienarbeit.
Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Erfahrungsgemäß weisen die Kinder und Jugendlichen der Zielgruppe häufig psychiatrische Störungsbilder auf.
Aus diesem Grund ist für diese Gruppe eine kontinuierliche Betreuung, Begleitung und Beratung durch Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachkräfte notwendig. Diese Betreuung, Begleitung und Beratung stellen wir sicher.
Sie umfasst:
- Diagnostik
- Krisenintervention
- Therapeutische Begleitung
- Medikamentöse Behandlung bei Bedarf
- Therapeutische Unterstützung und Mitwirkung
- Medikamentöse Behandlung und ggf Begleitung
Kooperation findet auch in der Weise statt, dass Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken als Ergebnis ihrer Diagnostik die Angebote der geschlossenen Einrichtungen empfehlen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern Kinder und Jugendliche in unsere Einrichtungen vermitteln.
Schule und Ausbildung
Wir sehen die schulische und berufliche Bildung als wesentliche Faktoren, die die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen prägen. Kinder und Jugendliche, die geschlossen untergebracht sind haben meist die Schule über einen längeren Zeitraum nicht mehr besucht und darüber einen hohen Selbstwirksamkeitsverlust erfahren.
Daher verfügen unsere Einrichtungen über individuelle Schulkonzepte, die in enger Verzahnung mit dem jeweiligen pädagogischen Konzept entwickelt wurden. Die Konzepte zeichnen sich darin aus, die besonderen Anforderungen der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt steht das Heranführen an schulische Standards und die Vorbereitung auf Anschlußhilfen in Schule und Ausbildung. Die Beschulung entspricht den landesrechtlichen Bestimmungen der Kultusministerien.
Wir garantieren:
- Kleine Lerngruppen
- Besondere Einzelförderung, gemäß des individuellen Leistungsstandes
- Erstellung einer Leistungsdiagnostik
Der Unterricht wird von sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräften durchgeführt. Die Lehrkräfte sind an der Hilfeplanung beteiligt.
Personal
Alle Einrichtungen setzen die jeweilig geltenden Fachkräftegebote um, z.B.
- Jugend- und Heimerzieher/innen
- Erzieher/innen
- Sozialpädagogen/innen
- Heilpädagogen/innen
- Diplom-Pädagogen/innen
- Arbeitserzieher/innen
- Heilerziehungspfleger/innen
- Ergotherapeuten/innen
- Diplom-Psychologen/innen
Allgemeines
- Hohe Personaldichte ist gewährleistet, Betreuungsschlüssel mindestens 1:1
- Doppelbesetzung während des Tages
- In der Regel mindestens eine pädagogische Fachkraft als Nachtbereitschaft in jeder Gruppe
- Systematisierte Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Schulung im Krisenmanagement
- Nachsorge nach Krisensituationen
- Kontinuierliche Fortbildungen der Mitarbeiter
- Supervision und Teamberatung
Partizipation und Beschwerdemanagement
Alle Einrichtungen haben ein individuelles Profil und Konzept zur Partizipation und zum Beschwerdemanagement. Darin stellen sie sicher, dass vor dem Hintergrund ihrer eigenen Tradition und Geschichte der Umgang mit Beschwerden geregelt und ein Transparenz gewährleistet ist.
Beschwerden und Partizipation sind ausdrücklich erwünscht um die Rechte und den Schutz der Kinder zu sichern. Sie werden als Ressource angesehen, um die Qualität der Einrichtung stetig zu verbessern.
Grundvoraussetzung ist das Aufklären der Kinder und Jugendlichen, der Angehörigen, der Personensorgeberechtigten und der zuständigen Jugendämter über Rechte und Pflichten aller an der Hilfe Beteiligten. Schon bei der Aufnahme wird der Umgang mit Beschwerden erläutert.
Beschwerden sind Ausdruck einer lernenden Organisation und werden
- immer ernst genommen
- dokumentiert
- in einem Beschwerdemanagement bearbeitet
Die Umsetzung des Beschwerdemanagements wird regelmäßig kontrolliert.